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Hier finden Sie aktuelle Neuingkeiten rund um das Reglement des FIA Anhang K, des DMSB Anhang CGT/CTC sowie News über Technik.  
DMSB Informationen für die Saison 2010

 

Definition: Unterschiede zwischen den Nachträgen zur Homologation
mit der Bezeichnung V/VO und E/ET.


 
V/VT Bedeutet “Variant/Option”
.  

Diese Ergänzungen zum jeweiligen Homoligationsblatt bedeuten Optionsteile, mit denen das Fahrzeug modifiziert werden kann bzw. durch die vorhandene Teile ersetzt werden können. Diese Teile müssen auch im Wagenpass (HTP) eingetragen sein!

Beispiel 1: Auf einem Kofferraumdeckel darf zusätzlich eine Spoilerlippe (Teilenr. XXX) montiert werden.

Beispiel 2: Anstelle des originalen Vergasers darf auch ein Vergasertyp XX eingebaut werden. (Hierbei sind Teile aufgeführt die auch einzeln bei den entsprechenden Fahrzeugen verwendet werden dürfen, wenn
diese Variante auch bei dem entsprechenden Fahrzeug im Wagenpass vermerkt ist).


E/ET bedeutet “Evolution“.

Evolutionsnachträge bezeichnen komplette Einheiten oder Baugruppen, mit den ein Fahrzeug modifiziert werden kann. In diesem Fall darf nur die gesamte Baugruppe aus dem E/ET-Nachtrag genutzt werden, nicht Einzelteile daraus.

Beispiel: Ein E/ET-Nachtrag beinhaltet einen Frontspoiler, Seitenschweller und Heckspoiler. Hier sind bei dem entsprechenden Fahrzeug nur
sämtliche Teile die im Nachtrag aufgeführt sind als Einheit zugelassen.
Keine einzelnen Teile wie zum Beispiel Heckspoiler.  Hier muss das komplette
Aerodynamik-Paket verbaut sein.  Diese Varianten müssen in dem
entsprechenden Wagenpass zu finden sein und vom DMSB geprüft worden sein.

Sollten V/VT- oder E/ET-Nachträge nicht im Wagenpass (HTP) aufgeführt sein, so muss eine Prüfung und der Eintrag durch den DMSB gegen Vorlage des entsprechenden Homologationsnachtrags erfolgen. In beiden Fällen müssen die Varianten im Wagenpass aufgeführt, und vom DMSB geprüft worden sein !

Anschnallgurte:

In der Saison 2009 ist öfters aufgefallen, dass die Anschnallgurte bei einigen Fahrzeugen nicht im vorgeschrieben Winkel zum Sitz montiert wurden (Siehe DMSB Reglement, ca. 45° zur Rückenlehne oder entsprechende Ausnahmen). Dies wurde in der letzten Saison bei den technischen Abnahmen nur angemerkt und hat nicht zum Startverbot geführt. Es handelt sich hierbei jedoch um ein sicherheits-relevantes Bauteil. Bitte gehen Sie davon aus, dass dies in der kommenden Saison in einigen Fällen durchaus zu einem Startverzicht führen kann und kontrollieren Sie die Befestigungspunkte vor der Saison !

Tageslizenzen:

Tageslizenzen sind nur national zugelassen. Ein  Erwerb durch ausländische
Fahrer ist nicht möglich.

Vorbereitung:

Denken Sie an Ihre 2-Jahresabnahme !

Ist Ihr Feuerlöscher noch zugelassen ?

Gillt dies auch für Ihre Gurte, Sicherheitstank, Rennsitz, Helm und Fahrerbekleidung ?

Die FHR wünscht Ihnen viel Freude bei der Vorbereitung der Fahrzeuge. Wir freuen uns darauf, Sie bald wieder in ihren historischen Fahrzeugen auf den Rennstrecken zu sehen !

 

 

FIA HTP

FIA Wagenausweise

 

Gültigkeit von FIA-Wagenausweisen

Es wird nochmals an die DMSB-Übergangsregelung erinnert (siehe u.a. Vorstart 1-2/08), wonach außer dem HTP (Historic Technical Passport) bei allen DMSB-Veranstaltungen nach Anhang K, mit Ausnahme von Wettbewerben mit FIA-Prädikat, grundsätzlich auch der alte HVIF (Historic Vehicle Identity Form) bis Ende 2010 gültig ist.

Einer der beiden vorgenannten von einem ASN genehmigte FIA-Wagenausweis muss also bei den Veranstaltungen vorgelegt werden. Von einem ASN verfasste Schreiben, welche bestätigen, dass ein Wagenausweisantrag vorliegt und dieser sich in der Bearbeitungsphase befindet, haben ausschließlich informativen Charakter und reichen für eine Starterlaubnis im DMSB-Bereich nicht aus.

Schwedische Teilnehmer benötigen bei Veranstaltungen gemäß Anhang K auch in Deutschland den aktuellen „Historic Technical Passport“ (HTP) auf dem auf Seite 1 der Barcode-Aufkleber angebracht ist. Vorstehende Regelung bezüglich schwedischer Teilnehmer kam auf Bitte des schwedischen ASN zustande.

Bearbeitungsgebühr für die Umschreibung von FIA-Wagenausweisen

Wie bereits in der Vorstartausgabe 3-4/2009 angekündigt wurde, ist ab dem 01.01.2010 für die Umschreibung eines Historic Vehicle Identity Form auf den Historic Technical Passport die gleiche Bearbeitungsgebühr wie für eine Neuausstellung eines Historic Technical Passport fällig.

 

FIA HTP





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