Definition: Unterschiede zwischen den Nachträgen zur Homologation
mit der Bezeichnung V/VO und E/ET.
V/VT Bedeutet “Variant/Option”.
Diese Ergänzungen zum jeweiligen Homoligationsblatt bedeuten Optionsteile, mit denen das Fahrzeug modifiziert werden kann bzw. durch die vorhandene Teile ersetzt werden können. Diese Teile müssen auch im Wagenpass (HTP) eingetragen sein!
Beispiel 1: Auf einem Kofferraumdeckel darf zusätzlich eine Spoilerlippe (Teilenr. XXX) montiert werden.
Beispiel 2: Anstelle des originalen Vergasers darf auch ein Vergasertyp XX eingebaut werden. (Hierbei sind Teile aufgeführt die auch einzeln bei den entsprechenden Fahrzeugen verwendet werden dürfen, wenn
diese Variante auch bei dem entsprechenden Fahrzeug im Wagenpass vermerkt ist).
E/ET bedeutet “Evolution“.
Evolutionsnachträge bezeichnen komplette Einheiten oder Baugruppen, mit den ein Fahrzeug modifiziert werden kann. In diesem Fall darf nur die gesamte Baugruppe aus dem E/ET-Nachtrag genutzt werden, nicht Einzelteile daraus.
Beispiel: Ein E/ET-Nachtrag beinhaltet einen Frontspoiler, Seitenschweller und Heckspoiler. Hier sind bei dem entsprechenden Fahrzeug nur
sämtliche Teile die im Nachtrag aufgeführt sind als Einheit zugelassen.
Keine einzelnen Teile wie zum Beispiel Heckspoiler. Hier muss das komplette
Aerodynamik-Paket verbaut sein. Diese Varianten müssen in dem
entsprechenden Wagenpass zu finden sein und vom DMSB geprüft worden sein.
Sollten V/VT- oder E/ET-Nachträge nicht im Wagenpass (HTP) aufgeführt sein, so muss eine Prüfung und der Eintrag durch den DMSB gegen Vorlage des entsprechenden Homologationsnachtrags erfolgen. In beiden Fällen müssen die Varianten im Wagenpass aufgeführt, und vom DMSB geprüft worden sein !
Anschnallgurte:
In der Saison 2009 ist öfters aufgefallen, dass die Anschnallgurte bei einigen Fahrzeugen nicht im vorgeschrieben Winkel zum Sitz montiert wurden (Siehe DMSB Reglement, ca. 45° zur Rückenlehne oder entsprechende Ausnahmen). Dies wurde in der letzten Saison bei den technischen Abnahmen nur angemerkt und hat nicht zum Startverbot geführt. Es handelt sich hierbei jedoch um ein sicherheits-relevantes Bauteil. Bitte gehen Sie davon aus, dass dies in der kommenden Saison in einigen Fällen durchaus zu einem Startverzicht führen kann und kontrollieren Sie die Befestigungspunkte vor der Saison !
Tageslizenzen:
Tageslizenzen sind nur national zugelassen. Ein Erwerb durch ausländische
Fahrer ist nicht möglich.
Vorbereitung:
Denken Sie an Ihre 2-Jahresabnahme !
Ist Ihr Feuerlöscher noch zugelassen ?
Gillt dies auch für Ihre Gurte, Sicherheitstank, Rennsitz, Helm und Fahrerbekleidung ?
Die FHR wünscht Ihnen viel Freude bei der Vorbereitung der Fahrzeuge. Wir freuen uns darauf, Sie bald wieder in ihren historischen Fahrzeugen auf den Rennstrecken zu sehen !
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